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Erschließung

Erschließungsarbeiten beinhalten die Erstellung eines Schmutzwasser- und Regenwasserkanals, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie einer Baustraße, die  notwendig sind, um eine gesicherte Erschließung zu ermöglichen (gesicherte Erschließung).

 

Straßenanliegerbescheinigung

Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Stadt eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.

Zuständig für die Erschließung von Strom, Wasser, Gas, Telefon,...

Für die Anschlüsse von Strom, Wasser, Gas, Telefon, Kabelfernsehen sowie den Kanalanschluss sind folgende Unternehmen zuständig:

  • Strom, Gas, Wasser: Stadtwerke Lippstadt  (mail: kontakt@stadtwerke-lippstadt.de)
    Anschrift:
    Stadtwerke Lippstadt GmbH
    Bunsenstraße 2
    59557 Lippstadt
  • Telefon: Deutsche Telekom
    Anschrift:
    Deutsche Telekom AG
    Heinrich-Hertz-Straße 3
    59557 Lippstadt
  • Kabelfernsehen: Unitymedia NRW GmbH
    Anschrift:
    Unitymedia NRW GmbH
    Aachener Straße 746-750
    50933 Köln
  • Kanalanschluss: Stadtentwässerung Lippstadt AöR
    Anschrift:
    Stadtentwässerung Lippstadt AöR
    Bunsenstraße 2
    59557 Lippstadt

Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen erhebt die Stadt Lippstadt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches


 
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Straßenanliegerbescheinigung      [pdf, 45,04 Kilobyte]
Bestätigung der abwassertechnischen Erschließung - Anschreiben an die AöR      [pdf, 38,33 Kilobyte]
nur im Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NW erforderlich !
Antrag an die AöR - Bestätigung der abwassertechnischen Erschließung      [pdf, 141,76 Kilobyte]
nur im Freistellungsverfahren gem. § 67 BauO NW erforderlich !