Straßenunterhaltung, Ausbauplanung, Tangenten, Baustelleninformationen, Baustellen, Straßenbaubeiträge, Erschließungskosten, Ausbau von Straßen, Beiträge, Anliegerkosten, Hochbauamt, Hochbau, Straßenbau, Erschließung, Strom, Gas, Wasser, Stadtwerke
Erschließungsarbeiten beinhalten die Erstellung eines Schmutzwasser- und Regenwasserkanals, Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) sowie einer Baustraße, die notwendig sind, um eine gesicherte Erschließung zu ermöglichen (gesicherte Erschließung).
Straßenanliegerbescheinigung
Banken, Bausparkassen, Versicherungen fordern Sie im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien auf, von der Stadt eine Bescheinigung vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Zuständig für die Erschließung von Strom, Wasser, Gas, Telefon,...
Für die Anschlüsse von Strom, Wasser, Gas, Telefon, Kabelfernsehen sowie den Kanalanschluss sind folgende Unternehmen zuständig:
- Strom, Gas, Wasser: Stadtwerke Lippstadt (mail: kontakt@stadtwerke-lippstadt.de)
Anschrift:
Stadtwerke Lippstadt GmbH
Bunsenstraße 2
59557 Lippstadt - Telefon: Deutsche Telekom
Anschrift:
Deutsche Telekom AG
Heinrich-Hertz-Straße 3
59557 Lippstadt - Kabelfernsehen: Unitymedia NRW GmbH
Anschrift:
Unitymedia NRW GmbH
Aachener Straße 746-750
50933 Köln - Kanalanschluss: Stadtentwässerung Lippstadt AöR
Anschrift:
Stadtentwässerung Lippstadt AöR
Bunsenstraße 2
59557 Lippstadt
Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen erhebt die Stadt Lippstadt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
Hinweise zu Benutzungsgebühren und Gebührenpflichtigen
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