Aufgabenbeschreibung
Die Untere Denkmalbehörde ist eine Sonderordnungsbehörde, eine eigenständige Behörde die bei der Stadt Lippstadt organisatorisch in den Fachdienst Bauordnung/Denkmalschutz integriert ist.
Sie handelt auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz –DSchG-). Übergeordnete Behörde ist der Kreis Soest als Obere Denkmalbehörde und das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW als Oberste Denkmalbehörde.
Daneben steht das Westfälische Amt für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (ehem. Landeskonservator von Westfalen) als unabhängige Fachbehörde der Unteren Denkmalbehörde beratend zur Seite. Die sehr umfangreichen Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde gliedern sich aufgrund des DSchG in die Bereiche "Denkmalschutz" und "Denkmalpflege".
In der Stadt Lippstadt berät die Untere Denkmalbehörde auch in allgemeinen Gestaltungsfragen im historischen Stadtkern.

Die Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne ist ein Zusammenschluss von 37 Städten aus Nordrhein-Westfalen, die sich ganz besonders der Pflege und Entwicklung ihres unvergleichlichen architektonischen und städtebaulichen Erbes widmen.
Hinweise zur Unterschutzstellung bzw. Eintragung in die Denkmalliste, zur denkmalrechtlichen Erlaubnis und zur Denkmalförderung