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Bescheinigungen
Aufenthaltsbescheinigung
Die Mitarbeiter des Fachdienstes Einwohner- und Ausländerwesen stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Aufenthaltsbescheinigung aus. Voraussetzung ist, dass Sie in Lippstadt gemeldet sind.
Die Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Angaben:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- Adresse
Die Aufenthaltsbescheinigung wird z.B. von den Standesämtern für die Eheschließung benötigt.
Zur Verlängerung eines ausländischen Ausweispapiers fordern die zuständigen Konsulate ebenfalls eine Aufenthaltsbescheinigung.
Sie wird auch von verschiedenen Behörden als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gefordert.
Haushaltsbescheinigung
Auf Wunsch wird Ihnen eine Haushaltsbescheinigung ausgestellt.
Voraussetzung ist, dass die betreffende Person in Lippstadst gemeldet ist.
Haushaltsbescheinigungen werden häufig von der Familienkasse benötigt.
Lebensbescheinigung
Lebensbescheinigungen werden größtenteils für Rentenzwecke erstellt.
Grundsätzlich muss die betreffende Person persönlich im Fachdienst Einwohner- und Ausländerwesen vorsprechen.
Sie kann auch eine geeignete Person mit der Ausstellung einer Lebensbescheinigung bevollmächtigen.
Steuerliche Lebensbescheinigungen werden für Kinder ausgestellt, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde ihrer Eltern haben.
Sie können schriftlich, telefonisch oder persönlich beantragt werden.
Meldebescheinigung
Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Meldezeiten in Lippstadt? Bei uns erhalten Sie für diese Zwecke eine Meldebescheinigung.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Lippstadt kann im Fachdienst Einwohner- und Ausländerwesen eine Meldebescheinigung erhalten.
Diese enthält folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Adresse.
Bei Ihrer persönlichen Vorsprache wird Ihnen die Meldebescheinigung sofort ausgestellt.
Gebühren
Aufenthaltsbescheinigung: 6,00 Euro
Haushaltsbescheinigung (je nach Verwendungszweck): gebührenfrei oder 6,00 Euro
Lebensbescheinigung: gebührenfrei
Meldebescheinigung (je nach Verwendungszweck): gebührenfrei oder 6,00 Euro
Notwendige Unterlagen
Zur Beantragung einer Aufenthaltsbescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen, Vertretung durch eine bevollmächtigte Person oder Anforderung per Post
- Personalausweis oder Reisepass
Bei der Beantragung der Haushaltsbescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen, Vertretung durch eine bevollmächtigte Person oder Anforderung per Post
- Personalausweis oder Reisepass
Bei der Beantragung der Lebensbescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen, Vertretung durch eine bevollmächtigte Person oder Anforderung per Post
- Personalausweis oder Reisepass
Bei der Beantragung der Meldebescheinigung ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen, Vertretung durch eine bevollmächtigte Person oder Anforderung per Post
- Personalausweis oder Reisepass