Fachbereich 5 - Familie, Schule und Soziales
Der Fachbereich Familie, Schule und Soziales mit seinen 6 Fachdiensten und dem Projekt „Alleinerziehende - Arbeitslosengeld II" ist einerseits für soziale Leistungen in Form von Beratung, Unterstützung und Geldleistungen und andererseits für die Jugendhilfeleistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz umfassend zuständig.
Die Aufgaben des Fachdienstes Soziale Leistungen beinhalten im Wesentlichen finanzielle Hilfen an Menschen, die älter als 65 Jahre oder dauernd erwerbsgemindert sind, soweit bestimmte Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen gegeben sind. Weiterhin gewährt der Fachdienst unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschussleistungen an Kindern bis zum 12. Lebensjahr im Wesentlichen an alleinerziehende Mütter und Väter. Weitere Aufgaben sind: Rentenangelegenheiten, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für Wehr- und Zivildienstleistende, Leistungen an Asylbewerber sowie Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung.
Darüber hinaus ist der Fachdienst für Wohngeld zuständig. Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten von Personen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Wohngeld kann an als Mietzuschuss an Mieter/Innen von Wohnraum (hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Senioren- bzw. Pflegeheime) oder als Lastenzuschuss an Haus- bzw. Wohnungseigentümer/innen gewährt werden
Unter dem Dach des Fachdienstes Allgemeine Jugendhilfe werden neben dem Jugend- und Familienbüro die Sachgebiete 'Tageseinrichtungen für Kinder' und 'Beistandschaften/Vormundschaften/Pflegschaften' zusammengefasst.
Der Fachdienst Jugend und Familie bietet Beratung und Unterstützung in unterschiedlichen Lebenslagen an. Zu den Aufgaben gehören im Wesentlichen der Kommunale Sozialdienst, die Mobile Beratung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern sowie die wirtschaftliche Jugendhilfe.
Im Fachdienst Soziales und Integration sind folgende Aufgaben zusammengefasst: Hilfen für Aussiedler, Behindertenangelegenheiten, die Betreuungsstelle, das Seniorenbüro und das Büro für bürgerschaftliches Engagement.
„Aus einer Hand und unter einem Dach" - Beratung, Unterstützung, finanzielle Hilfen für Alleinerziehende leistet die Stadt Lippstadt im Rahmen eines Projektes mit der Arbeit Hellweg Aktiv, soweit Arbeitslosengeld II gewährt wird.
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Fachbereichsleiter Familie, Schule und Soziales
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