| Polizei | 110 |
| Feuerwehr | 112 |
| Rettungsdienst/Notarzt | 112 |
| Giftnotruf | 0228 192 40 |
Die bundeseinheitlichen Notrufnummern sind typischerweise nur anzuwählen:
Der Notruf, der die meisten Menschen direkt im Unglücksfall betrifft, ist der telefonische. Für das Verhalten und die wesentlichen Informationen beim Absetzen eines Notrufs wurden einige Regeln über die Angaben erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen:
Bei Verkehrsunfällen mit Gefahrguttransporten sollte auf die orangefarbige Warntafeln und eventuell auf den Tafeln vorhandene Kennzahlen hingewiesen werden.
Darüber hinaus soll beim Notruf auch auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden, wie beispielsweise
Bei Vergiftungen sollte man, falls möglich, auch die eingenommene Substanz (zum Beispiel Medikamente, Spülmittel oder Pflanzenteile) mitteilen.
Ein Notruf kann von jedem Telefon aus immer kostenlos erfolgen - Münzen oder Telefonkarten sind nicht erforderlich. Dies gilt auch für Mobiltelefone. Hier wurde international im GSM-Standard die 112 Notrufnummer eingeführt. Notrufe per Handy sind ab 1. Juli 2009 nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich. Mit der neuen Verordnung will der Gesetzgeber unter anderem dem Missbrauch der Notrufnummern vorbeugen. Bei eingelegter Simkarte kann man diese Nummern wählen und wird mit der Rettungsleitstelle verbunden, die für den momentanen Aufenthaltsort zuständig ist.
Denken Sie daran: Helfen kann Leben retten! - So ist jeder zur Hilfeleistung grundsätzlich verpflichtet!
Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes ist in Deutschland jedoch strafbar!
Hör- und Sprachbehinderte haben die Möglichkeit einen Notfall per Fax zu melden.
Das Formular wurde in Zusammenarbeit mit der Hörlosenberatungsstelle des Diakonischen Werkes Hochsauerland-Soest entwickelt und kann durch Betroffene vorsorglich im Vorfeld mit der Absenderadresse ausgefüllt werden, so dass bei Bedarf nur noch wenige Felder ausgefüllt werden müssen. Über dieses Fax-Formular können die Feuerwehr, der Rettungsdienst oder die Polizei alarmiert werden.
Die eingegangenen Notfall-Faxe werden durch die Leitstelle umgehend beantwortet, damit der Absender informiert ist, dass Hilfe unterwegs ist.
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